Nachlassplanung
Eine professionelle Nachlassplanung ist unerlässlich, wenn Sie sicherstellen möchten, dass ihr Vermögen nach dem Todesfall rechtssicher, steuerlich sinnvoll und konfliktfrei übertragen wird. In der Praxis zeigt sich, dass ungeklärte erbrechtliche Fragen zu erheblichen Streitigkeiten unter Erben führen. Gerade in Patchworkfamilien, bei eingetragenen Partnerschaften oder bei Kindern aus mehreren Beziehungen kommt es häufig zu Unklarheiten über Erbquoten und Pflichtteile. Durch eine strukturierte Planung schaffen Sie Klarheit und vermeiden Auseinandersetzungen, die später oft nur noch gerichtlich lösbar sind.
Koch Rechtsanwälte berät Sie umfassend zur Nachlassplanung, entwickelt maßgeschneiderte Lösungen und sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille im Sinn der aktuellen OGH‑Rechtsprechung umgesetzt wird. Mit unserer Spezialisierung im österreichischen Erbrecht – gestützt auf aktuelle OGH‑Judikatur – bieten wir:
- präzise und rechtssichere Gestaltung
- individuelle Strategien für komplexe Familienstrukturen
- langfristige Vermögenssicherung
- Konfliktvermeidung durch klare Regelungen
- professionelle Begleitung bei Testament, Erbvertrag und Pflichtteilsverzicht
Testament
Die Erstellung eines Testaments ist das zentrale Instrument der Nachlassplanung in Österreich. Bei der Errichtung eines eigenhändigen Testaments unterlaufen dem Testator oftmals formelle Fehler (etwa: nicht vollständig handschriftlich verfasst) und werden rechtliche Auswirkungen bzw. Gestaltungsmöglichkeiten (Berücksichtigung von Zuwendungen zu Lebzeiten, Möglichkeit der Minderung des Pflichtteils etc.) zu wenig bedacht. Deshalb empfehlen wir die Errichtung eines fremdhändigen Testaments (§ 579 ABGB) durch Koch Rechtsanwälte. Ein solches Testament muss
- eigenhändig vom Testator und von drei Testamentszeugen unterschrieben sein,
- wobei der letzte Wille des Testators (nuncupatio) handschriftlich bekräftigt sein muss und
- die für die Zeugen erforderlichen Identifizierungs- und Beisatzvorschriften enthalten.
Die meisten Anfechtungen betreffen genau diese unabdingbaren Formvorschriften eines Testaments. Wir garantieren, dass Ihr von Koch Rechtsanwälte errichtete Testament den gesetzlichen und von der OGH‑Rechtsprechung entwickelten Anforderungen entspricht. Zudem nehmen wir die Registrierung Ihres Testaments im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte vor. Hierdurch ist Ihr Testament im Todesfall durch den Gerichtskommissär gesichert auffindbar.
Pflichtteil
Der Pflichtteil schützt die nächsten Angehörigen vor vollständiger Enterbung und garantiert ihnen einen Mindestanteil am Nachlass. Pflichtteilsansprüche gehören zu den häufigsten Streitpunkten im österreichischen Erbrecht – insbesondere dann, wenn Vermögen zu Lebzeiten verschenkt oder einzelne Erben durch Testamente benachteiligt wurden.
Pflichtteilsberechtigt nach österreichischem Erbrecht sind:
- Nachkommen (Kinder, Enkel)
- Ehegatte oder eingetragener Partner des Erblassers
Andere Verwandte – etwa Eltern, Geschwister oder nicht eingetragene Lebensgefährten – haben keinen Pflichtteilsanspruch.
Pflichtteilsansprüche müssen aktiv eingefordert werden. Sie werden nicht automatisch berücksichtigt.
Unsere Kanzlei unterstützt Pflichtteilsberechtigte und Erben bei der Berechnung, Geltendmachung, Durchsetzung oder Abwehr des Pflichtteils nach aktueller OGH‑Rechtsprechung.
Verlassenschaftsverfahren
Das Verlassenschaftsverfahren dient der Feststellung, wer Erbe wird, welche Vermögenswerte zum Nachlass gehören und ob die gesetzliche Erbfolge oder eine gewillkürte Erbfolge (z. B. durch Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis) zur Anwendung gelangt. Das Verfahren wird vom Notar als Gerichtskommissär geführt und ist zentraler Bestandteil jeder Erbschaftsabhandlung in Österreich.
Kommt es vor dem Gerichtskommissär zu keiner Einigung, sind gerichtliche Schritte notwendig. Typische Streitpunkte sind:
- Gültigkeit oder Ungültigkeit des Testaments
- Testierfähigkeit im Errichtungszeitpunkt
- Bestehen und Höhe von Pflichtteilsansprüchen
- Erbquoten und Erbansprüche
- Erbunwürdigkeit
- Berücksichtigung von Schenkungen oder Vermögensverschiebungen
Koch Rechtsanwälte vertritt Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer sowohl im streitigen Erbrechtsverfahren als auch im Außerstreitverfahren und stellt sicher, dass Ansprüche vollständig und rechtlich korrekt berücksichtigt oder abgewehrt werden.
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Warum soll ich mich für Koch Rechtsanwälte entscheiden?
Koch Rechtsanwälte ist auf Erbrecht spezialisiert und verfügt über jahrelange Erfahrung in komplexen Erbfällen, Pflichtteilsstreitigkeiten, Testamentsanfechtungen und Verlassenschaftsverfahren. Wir verbinden präzise juristische Expertise mit tiefem Verständnis der typischen familiären und wirtschaftlichen Konfliktlagen, die im Erbrecht auftreten.
Unsere Mandanten profitieren insbesondere von:- Spezialisierung im Erbrecht: Fundierte Kenntnis der aktuellen OGH‑Judikatur und laufende Befassung mit erbrechtlichen Streitigkeiten.
- Klare strategische Beratung: Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen – von der Nachlassplanung über die Gestaltung letztwilliger Verfügungen bis zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen.
- Erfahrung aus zahlreichen Erbstreitigkeiten: Wir kennen die typischen Angriffspunkte bei Testamenten, Pflichtteilsberechnungen und Schenkungen und wissen, wie man sie erfolgreich nutzt bzw. abwehrt.
- Konsequente Vertretung Ihrer Interessen: Ob vor dem Notar im Verlassenschaftsverfahren oder im streitigen Gerichtsverfahren – wir setzen uns für Ihre Rechte ein.
- Regionale Verankerung: Unser Standort in Bruck an der Mur bietet aufgrund seiner zentralen Lage in der Steiermark eine ideale Anlaufstelle für Mandanten aus dem gesamten Mur‑ und Mürztal, aus Graz – und aufgrund der direkten Bahn‑ und Autobahnanbindung sogar aus Wien.
- Flexible Beratungsmöglichkeiten: Auf Wunsch führen wir Mandantenbesprechungen gerne auch per Videokonferenz (z. B. über Zoom, Microsoft Teams oder ähnliche Dienste) durch – ideal für überregionale Mandanten oder bei dringendem Beratungsbedarf.
Kurz gesagt: Wir bieten Ihnen fachliche Präzision, strategisches Geschick und engagierte Vertretung – genau das, was Sie im Erbrecht brauchen.
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In welchen Regionen sind wir tätig?
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Welche Formvorschriften gelten für ein Testament in Österreich?
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Welches Testament gilt, wenn mehrere oder widersprüchliche Testamente existieren?
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Ist ein Testament aus losen Blättern gültig?
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Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil in Österreich?
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Unter welchen Voraussetzungen kann ein Pflichtteil gemindert werden?
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Welche Rechte hat der Pflichtteilsberechtigte?
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Was tun, wenn der Pflichtteil vom Erben nicht anerkannt / ausbezahlt wird?
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In welchen Fällen darf ein Pflichtteil entzogen werden (Enterbung)?
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Welche Stellung hat das Pflegevermächtnis im österreichischen Erbrecht – und welchen Vorrang hat es gegenüber Pflichtteilsansprüchen?
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Was bedeutet ein Pflichtteilsverzichtsvertrag – und welche Wirkung hat er?
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Was ist ein Erbverzichtsvertrag und welche Wirkung hat er?
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Was ist ein Schenkungsvertrag auf den Todesfall?
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Muss eine Verlassenschaft immer vor dem Notar abgehandelt werden?
Ihr Erbrechtsanwalt in Bruck an der Mur
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des österreichischen Erbrechts: Testament erstellen, Pflichtteil berechnen, Pflichtteilsansprüche durchsetzen, Testamente anfechten, Schenkungen zu Lebzeiten prüfen und Verlassenschaftsverfahren begleiten. Mit langjähriger Erfahrung aus zahlreichen Erbstreitigkeiten entwickeln wir klare Strategien zur schnellen und effizienten Lösung Ihrer erbrechtlichen Anliegen.
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt zudem auf der rechtssicheren Nachlassplanung, um spätere Konflikte zu vermeiden und Ihren letzten Willen bestmöglich abzusichern. Wir sind Ihr Ansprechpartner für Erbrecht in Bruck an der Mur, Kapfenberg, Leoben, Mürzzuschlag, der gesamten Steiermark und darüber hinaus.
Erbrecht ist Vertrauenssache – wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
RA Dieter Koch
Mike Majnik
Sandra Schwaiger