Koch Rechtsanwälte

Ihre Spezialisten im Erbrecht

Nachlassplanung

Nachlassplanung

Eine professionelle Nachlassplanung ist unerlässlich, wenn Sie sicherstellen möchten, dass ihr Vermögen nach dem Todesfall rechtssicher, steuerlich sinnvoll und konfliktfrei übertragen wird. In der Praxis zeigt sich, dass ungeklärte erbrechtliche Fragen zu erheblichen Streitigkeiten unter Erben führen. Gerade in Patchworkfamilien, bei eingetragenen Partnerschaften oder bei Kindern aus mehreren Beziehungen kommt es häufig zu Unklarheiten über Erbquoten und Pflichtteile. Durch eine strukturierte Planung schaffen Sie Klarheit und vermeiden Auseinandersetzungen, die später oft nur noch gerichtlich lösbar sind.
 
Koch Rechtsanwälte berät Sie umfassend zur Nachlassplanung, entwickelt maßgeschneiderte Lösungen und sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille im Sinn der aktuellen OGH‑Rechtsprechung umgesetzt wird. Mit unserer Spezialisierung im österreichischen Erbrecht – gestützt auf aktuelle OGH‑Judikatur – bieten wir:

  • präzise und rechtssichere Gestaltung
  • individuelle Strategien für komplexe Familienstrukturen
  • langfristige Vermögenssicherung
  • Konfliktvermeidung durch klare Regelungen
  • professionelle Begleitung bei Testament, Erbvertrag und Pflichtteilsverzicht
Testament

Testament

Die Erstellung eines Testaments ist das zentrale Instrument der Nachlassplanung in Österreich. Bei der Errichtung eines eigenhändigen Testaments unterlaufen dem Testator oftmals formelle Fehler (etwa: nicht vollständig handschriftlich verfasst) und werden rechtliche Auswirkungen bzw. Gestaltungsmöglichkeiten (Berücksichtigung von Zuwendungen zu Lebzeiten, Möglichkeit der Minderung des Pflichtteils etc.) zu wenig bedacht. Deshalb empfehlen wir die Errichtung eines fremdhändigen Testaments (§ 579 ABGB) durch Koch Rechtsanwälte. Ein solches Testament muss

  • eigenhändig vom Testator und von drei Testamentszeugen unterschrieben sein,
  • wobei der letzte Wille des Testators (nuncupatio) handschriftlich bekräftigt sein muss und
  • die für die Zeugen erforderlichen Identifizierungs- und Beisatzvorschriften enthalten.

Die meisten Anfechtungen betreffen genau diese unabdingbaren Formvorschriften eines Testaments. Wir garantieren, dass Ihr von Koch Rechtsanwälte errichtete Testament den gesetzlichen und von der OGH‑Rechtsprechung entwickelten Anforderungen entspricht. Zudem nehmen wir die Registrierung Ihres Testaments im  Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte vor. Hierdurch ist Ihr Testament im Todesfall durch den Gerichtskommissär gesichert auffindbar. 

 

Pflichtteil

Pflichtteil

Der Pflichtteil schützt die nächsten Angehörigen vor vollständiger Enterbung und garantiert ihnen einen Mindestanteil am Nachlass. Pflichtteilsansprüche gehören zu den häufigsten Streitpunkten im österreichischen Erbrecht – insbesondere dann, wenn Vermögen zu Lebzeiten verschenkt oder einzelne Erben durch Testamente benachteiligt wurden. 

 

Pflichtteilsberechtigt nach österreichischem Erbrecht sind:

  • Nachkommen (Kinder, Enkel)
  • Ehegatte oder eingetragener Partner des Erblassers

Andere Verwandte – etwa Eltern, Geschwister oder nicht eingetragene Lebensgefährten – haben keinen Pflichtteilsanspruch.

 

Pflichtteilsansprüche müssen aktiv eingefordert werden. Sie werden nicht automatisch berücksichtigt.

 

Unsere Kanzlei unterstützt Pflichtteilsberechtigte und Erben bei der Berechnung, GeltendmachungDurchsetzung oder Abwehr des Pflichtteils nach aktueller OGH‑Rechtsprechung.

Verlassenschaftsverfahren

Verlassenschaftsverfahren

Das Verlassenschaftsverfahren dient der Feststellung, wer Erbe wird, welche Vermögenswerte zum Nachlass gehören und ob die gesetzliche Erbfolge oder eine gewillkürte Erbfolge (z. B. durch Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis) zur Anwendung gelangt. Das Verfahren wird vom Notar als Gerichtskommissär geführt und ist zentraler Bestandteil jeder Erbschaftsabhandlung in Österreich.

 

Kommt es vor dem Gerichtskommissär zu keiner Einigung, sind gerichtliche Schritte notwendig. Typische Streitpunkte sind:

  • Gültigkeit oder Ungültigkeit des Testaments
  • Testierfähigkeit im Errichtungszeitpunkt
  • Bestehen und Höhe von Pflichtteilsansprüchen
  • Erbquoten und Erbansprüche
  • Erbunwürdigkeit
  • Berücksichtigung von Schenkungen oder Vermögensverschiebungen 


Koch Rechtsanwälte vertritt Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer sowohl im streitigen Erbrechtsverfahren als auch im Außerstreitverfahren und stellt sicher, dass Ansprüche vollständig und rechtlich korrekt berücksichtigt oder abgewehrt werden. 

FAQ

FAQ - Häufig gestellte Fragen

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Koch Rechtsanwälte - Ihre Spezialisten im Erbrecht

Ihr Erbrechtsanwalt in Bruck an der Mur

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des österreichischen Erbrechts: Testament erstellen, Pflichtteil berechnen, Pflichtteilsansprüche durchsetzen, Testamente anfechten, Schenkungen zu Lebzeiten prüfen und Verlassenschaftsverfahren begleiten. Mit langjähriger Erfahrung aus zahlreichen Erbstreitigkeiten entwickeln wir klare Strategien zur schnellen und effizienten Lösung Ihrer erbrechtlichen Anliegen.
 
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt zudem auf der rechtssicheren Nachlassplanung, um spätere Konflikte zu vermeiden und Ihren letzten Willen bestmöglich abzusichern. Wir sind Ihr Ansprechpartner für Erbrecht in Bruck an der Mur, Kapfenberg, Leoben, Mürzzuschlag, der gesamten Steiermark und darüber hinaus.
 
Erbrecht ist Vertrauenssache – wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

Dieter Koch

RA Dieter Koch

Mike Majnik

Mike Majnik

Sandra Schwaiger

Sandra Schwaiger